1. Vertrag

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bildeneinen integrierenden Bestandteil des zwischen dem Kunden und der schulberatung.ch GmbH, Olten («Auftragnehmer») abgeschlossenen Vertrages betreffend die Erbringung von Dienstleistungen («Vertrag»).
  2. Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
  3. Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung zu den Bestimmungen dieser AGB schriftlich vereinbart ist.
  4. Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag oder ein Parteiwechsel bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der jeweils anderen Partei.

2. Dienstleistungen

  1. Gegenstand des Vertrages sind die zwischen den Parteienschriftlich vereinbarten Dienstleistungen.
  2. Vorbehältlich einer anderen Vereinbarung beinhalten dieDienstleistungen des Auftragnehmers weder eine Prüfung noch eine Verifizierung der vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten oder öffentlich zugänglichen Informationen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit solcher Informationen sowie für das Erreichen prognostizierter Ergebnisse.

3. Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für dieErbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Der Auftragnehmer geht davon aus, dass die rechtmässig zur Verfügung gestellten Informationen vollständig und korrekt sind.
  2. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, kann dies dazu führen, dass der Auftragnehmer seine Leistungen nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand erbringen kann oder dass andere negative Folgen eintreten. Die Folgen der Verletzung der Mitwirkungspflichten trägt der Kunde (z.B. Mehraufwand des Auftragnehmers).
  3. Bei Veranstaltungen, Seminare und Schulungen liegt die Verantwortung für die Versicherung von Personen-, Sach- und weiteren Schäden beim Kunden, resp. beim Teilnehmenden.

4. Arbeitsergebnisse

  1. Inhalt und Umfang der Arbeitsergebnisse richten sichnach dem Vertrag.
  2. Entwürfe oder mündliche Auskünfte des Auftragnehmers sindnicht verbindlich, da sie erheblich vom definitiven Arbeits- ergebnis abweichen können. Der Auftragnehmer lehnt jede Verantwortung für Schäden ab, die dem Kunden oder Dritten infolge Vertrauens darauf entstehen.
  3. Sämtliche schriftlichen Arbeitsergebnisse, die für den Kunden erstellt, ihm ausgehändigt und vom ihm bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben beim Auftragnehmer.
  4. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers sind ausschliesslich für den Kunden und den im Vertrag beschriebenen Zweck bestimmt. Sie dürfen ohne vorgängige schriftliche
    Zustimmung des Auftragnehmers nicht für einen anderen Zweck verwendet, an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht, veröffentlicht oder verändert werden.
  5. Unabhängig von einer allfälligen Zustimmung haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, welche infolge Verwendung der Arbeitsergebnisse für andere Zwecke oder durch Dritte, beziehungsweise durch Veröffentlichung oder Veränderung der Arbeitsergebnisse entstehen.
  6. Der Auftragnehmer legt dem Kunden allfällige zur Veröffentlichung oder Mitteilung an Dritte bestimmte Arbeiten jeweils vorgängig zur Genehmigung vor.

g. Der Kunde ersetzt dem Auftragnehmer den Schaden, der ihm aufgrund der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit dem Vertrag entsteht.

5. Änderung des Leistungsumfanges

a. Der Auftragnehmer ist für einen allfälligen Mehraufwand

aufgrund einer kundenseitigen Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges zu entschädigen. Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs, inklusive der damit verbundenen Änderungen hinsichtlich Termine, des Auftragnehmers zustehenden Vergütung etc., sind von den Parteien im Rahmen einer Nachtragsvereinbarung schriftlich festzuhalten. Das Risiko von zeitlichen Verzögerungen, welche auf solche Anpassungswünsche des Kunden zurückzuführen sind, trägt der Kunde.

6. Beizug von Dritten durch den Auftragnehmer

a. Für die Vertragserfüllung und zu administrativen Zwecken kann

der Auftragnehmer in Absprache mit dem Kunden Dritte beiziehen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Auftragnehmer Informationen und Daten, welche er im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, an Dritte für die genannten Zwecke weitergeben darf.

b. Der Vertrag besteht jedoch nur zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Kunden alleine für die Erbringung der Dienstleistung sowie den Schutz der an die Subakkordanten übertragenen Informationen und Daten verantwortlich.

7. Termine

a. Die vereinbarten Termine für die Erbringung der Leistungen und

gegebenenfalls die Ablieferung von Arbeitsergebnissen durch

den Auftragnehmer sind grundsätzlich verbindlich.
b. Umstände, die die Einhaltung vereinbarter Leistungstermine

oder die Leistungserfüllung gefährden, kündigt der Auftragnehmer dem Kunden schriftlich an. Die Parteien legen anschliessend einvernehmlich das weitere Vorgehen fest.

c. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund von Verspätun- gen vom Vertrag mit dem Auftragnehmer zurückzutreten.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

a. Keine der Parteien darf den Inhalt des Vertrages gegenüber

Dritten offenlegen. Vorbehalten bleibt eine Offenlegung des Vertragsinhalts durch den Auftragnehmer, sofern dies für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist.

b. Die Parteien behandeln alle Informationen und Daten, von denen sie anlässlich der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen aus diesem Vertrag Kenntnis erhalten (z.B. Geschäftsgeheimnisse, Personendaten, Know-how) während und nach Beendigung des Vertrages vertraulich.

c. Davon ausgenommen sind Informationen, die aufgrund einer schriftlichen Einwilligung der berechtigten Partei offengelegt werden dürfen, die öffentlich zugänglich sind, oder die einer Partei unabhängig vom Vertrag bekannt sind.

d. Die Parteien halten jederzeit die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes ein.

e. Ungeachtet der Bestimmungen der Ziff. 6.a. und 6.b. dürfen die Parteien Informationen und Daten offenlegen, aufgrund
i. gesetzlicher oder regulatorischer Vorschriften;
ii. eines gerichtlichen oder behördlichen Entscheids;

iii. zur Wahrung ihrer Interessen gegenüber ihren

Versicherern und Rechtsberatern.
f. In Absprache mit dem Kunden darf der Auftragnehmer den

Kundennamen und die grobe Umschreibung der erbrachten Dienstleistungen zu Referenzzwecken gegenüber Dritten offenlegen.

9. Honorar

  1. Der Auftragnehmer rechnet das Honorar gemäss Vertrag ab.
  2. Sind Tageshonorarsätze vereinbart, basieren diese auf achtArbeitsstunden. Die Entschädigung für Reisezeit wird im Rahmendes Vertrages geregelt.
  3. Die Entschädigung für Spesen (z.B. Vergütungen für Mahlzeiten,Reise- und Übernachtungskosten) und sonstige, im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen anfallende Auslagen wird im Rahmen des Vertrages geregelt.
  4. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages zahlt der Kunde dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar für bereits erbrachte Leistungen.
  5. Honorare, Spesen und sonstige Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, anderer Steuern und Abgaben.

10. Rechnungstellung und Zahlungsbedingungen

  1. Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind vomKunden innert sieben Tagen ab Versanddatum zubeanstanden, andernfalls gelten sie als genehmigt.
  2. Falls von den Parteien nicht anders vereinbart, gilt eine Zahlungsfrist von zwanzig Tagen ab Rechnungsdatum.
  3. Die Parteien können die Verrechnung nur für unbestritte- ne oder rechtskräftige Forderungen geltend machen.

11. Haftung

  1. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungenmit der nötigen Sorgfalt. Bei Vertragsverletzungen durch den Auftragnehmer haftet der Auftragnehmer für den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden, soweit dieser absichtlich oder grobfahrlässig verschuldet worden ist. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf maximal 80% des Auftragnehmers nach Massgabe des Vertrages geschuldeten Honorars.
  2. Im Übrigen ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Interessenkonflikte und Identifikation des Kunden

  1. Der Auftragnehmer klärt vor Erbringung einer Dienstleistung ab, ob ein offensichtlicher Interessenkonflikt besteht. Ferner weist der Kunde den Auftragnehmer rechtzeitig auf eine mögliche fehlende Unabhängigkeit oder ihm bekannte Interessen- konflikte hin.
  2. Bei fehlender Unabhängigkeit oder einem tatsächlichen oder potentiellen Interessenkonflikt während der Erfüllung des Vertrags verständigen sich die Parteien über das weitere Vorgehen.
  3. Der Auftragnehmer darf Leistungen für Dritte erbringen, die Mitbewerber des Kunden sind oder Interessen haben, die denjenigen des Kunden widersprechen.
  4. Der Kunde liefert dem Auftragnehmer alle Dokumente und Informationen, die der Auftragnehmer zur Identifikation der Vertragspartei und zur Einhaltung der anwendbaren Sorgfaltspflichten benötigt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, auch zur Unzeit, zu beenden.

13. Elektronische Datenübermittlung

  1. Während der Vertragsdauer sind die Parteien berechtigt, auf elektronischem Wege zu kommunizieren und Daten zu transferieren.
  2. Jede Partei ist für ihre elektronische Kommunikation selbstverantwortlich und trifft angemessene, dem aktuellen technischen Stand entsprechende Vorkehrungen für eine sichere und fehlerfreie Kommunikation. Sofern besondere Sicherheitsvorkehrungen gelten sollen (z.B. Passwortschutz, Verschlüsselung), sind diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, lehnen beide Parteien jegliche Haftung für Schäden ab, die in Zusammenhang mit elektronischer Kommunikation und Datenübermittlung entstehen.

14. Beendigung des Vertrages

  1. Nach Beendigung des Vertrages darf der Auftragnehmer zurEinhaltung ihrer gesetzlichen Aufbewahrungspflichten eine Kopie derjenigen Unterlagen behalten, auf denen ihre Leistungen basieren. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Herausgabe von Arbeitspapieren der Auftragnehmerin.
  2. Unter Vorbehalt von Ziff. 14.1 sind die Parteien verpflichtet, nach Beendigung dieser Vereinbarung auf schriftliche Aufforderung der jeweils anderen Partei alle von der anderen Partei erhaltenen schriftlichen und/oder auf andere Weise aufgezeichnete Informationen, einschliesslich sämtlicher angefertigter Kopien, unverzüglich an die auffordernde Partei auszuhändigen oder zu vernichten. Die vollständige Rückgabe oder Vernichtung aller diesbezüglichen Informationen ist der auffordernden Partei schriftlich zu bestätigen. Jede Partei trägt ihre durch die Erfüllung der Rückgabeverpflichtung entstandenen Kosten selbst.

15. Publikation

a. Diese AGB können jederzeit, ohne Ankündigung angepasst werden und sind jeweils aktuell auf der Internetseite des Auftragnehmers veröffentlicht (vgl. www.schulberatung.ch).

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Bezirk Olten/Gösgen (SO), soweit nicht ein anderes Gericht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ausschliesslich zuständig ist.